Wie verhalte ich mich richtig, wenn sich mein Kind nicht wohlfühlt oder erkrankt?
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schreibt vor, bei welchen Erkrankungen Kinder und Mitarbeiter die Kita nicht besuchen dürfen und welche Krankheiten meldepflichtig sind. Ein entsprechendes Infoblatt erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen.
Aber was ist mit "einfachen" Krankheiten, wie einem Magen-Darm-Infekt, einer Erkältung u.ä.?
Auch bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen gibt es Vorgaben für den Wiederbesuch der Kita.
Generell gilt: Mein Kind fühlt sich nicht gut, ist schlapp, weinerlich und verhält sich anders als gewohnt - ich lasse es zur Beobachtung einen Tag zuhause.
Kranke Kinder gehören nicht in die Kita; sie haben ein Recht darauf, in ihrem vertrauten Umfeld mit ihren nächsten Bezugspersonen, nämlich den Eltern in Ruhe gesund werden zu dürfen.
Ein leichter Schnupfen oder Husten sind kein Grund, die Kita nicht zu besuchen. Auch hier gilt: Ich beobachte mein Kind; wenn es sich eindeutig nicht wohlfühlt, lasse ich es zuhause.
Bei länger dauernden Erkrankungen kann man sich die folgende Faustregel merken: Verhält sich mein Kind heute so, dass es einen Tag im Kindergarten wieder geschafft hätte, dann kann es morgen die Kita wieder besuchen.
Bei ansteckenden Krankheiten gelten folgende Regeln für den Wiederbesuch der Kita:
Falls Sie Fragen haben, informieren Sie sich gerne über die Homepage des Gesundheitsamts oder des Robert-Koch-Instituts oder sprechen Sie uns an.